Herzlich willkommen bei TrendySport - Die Experten für Reha, Rehasport, Fitness und Gesundheitssport in Suhl und Zella Mehlis.
Reha und Rehasport
in Suhl und Zella Mehlis
Von Ihrem Arzt verordnet, von Ihrer Krankenkasse getragen. Rehasport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen und wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Präventionssport
in Suhl und Zella Mehlis
Präventionssportangebote richten sich an alle, die aktiv zur Erhaltung der Gesundheit beitragen wollen. Das Angebot besteht aus Rücken-, Herz-Kreislauf- und Ernährungskursen, die unter fachlicher Leitung durchgeführt werden.
Vereins- & Firmen Fitness in Suhl und Zella Mehlis
Der Begriff Firmen-Fitness ist ein sehr weitläufiger Begriff. Es werden Rückenschulen, Ernährungsseminare, Betriebssport-Vereine und Anti-Stress-Workshops dazu gezählt. Doch Firmen-Fitness kann mehr sein.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist.
Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert. Die Leistungen von Trendy Sport sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.
Jetzt Informationen anfordernWer kann teilnehmen?
Rehasport auf Verordnung des Arztes
Reha, Rehasport bzw. Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt in Suhl und Zella Mehlis verordnet werden. Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit Budget neutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten!
An wen wenden?
Bewilligung durch die Kostenträger
Die Verordnung muss vom Kostenträger in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden.
Dazu müssen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung nur einreichen.Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
